Sicher zu Hause wohnen bleiben

Treppenlift — mit Zuschuss der Pflegekasse

Bei anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen wie einem Treppenlift — aktuell bis zu 4.180 € pro Maßnahme. HIRO berät kostenlos, plant passgenau und übernimmt auf Wunsch die Antragstellung.

Zuschuss bis 4.180 €MaßanfertigungKostenlose Beratung
HIRO Treppenlift FS 160 NEO, cremeweiß mit Cognac-Sitzpolster
HIRO Treppenlift im Einsatz an einer Wohnhaustreppe

Zuschuss nach § 40 SGB XI

Bis zu 4.180 € Zuschuss der Pflegekasse pro wohnumfeldverbessernder Maßnahme bei anerkanntem Pflegegrad.

Für jede Treppenform

Gerade, kurvige und enge Treppenhäuser — HIRO plant passgenaue Schienensysteme.

Beratung & Antrag

Kostenlose Vor-Ort-Beratung, individuelle Planung und Unterstützung bei der Antragstellung.

Vor der Beratung

Häufige Fragen zum Treppenlift

Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für einen Treppenlift?

Bei anerkanntem Pflegegrad kann ein Zuschuss zur "wohnumfeldverbessernden Maßnahme" nach § 40 Abs. 4 SGB XI beantragt werden — aktuell bis zu 4.180 € pro Maßnahme, bei mehreren Anspruchsberechtigten im selben Haushalt ggf. anteilig mehr. Der Zuschuss ist einkommens- und vermögensunabhängig und deckt in der Regel nicht die vollen Anschaffungskosten eines Treppenlifts.

Brauche ich einen Pflegegrad für den Zuschuss?

Ja, der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI setzt einen anerkannten Pflegegrad (1–5) voraus. Ohne Pflegegrad kommen ggf. andere Förderwege in Frage, etwa über die KfW oder die Rentenversicherung — HIRO berät dazu individuell.

Wie lange dauert der Einbau eines Treppenlifts?

Nach einer kostenlosen Vor-Ort-Beratung und individueller Planung ist die Montage je nach Treppenform und Liftmodell oft innerhalb weniger Tage bis wenige Wochen möglich.

Gibt es Treppenlifte auch für kurvige Treppen?

Ja. HIRO bietet neben geraden Schienensystemen auch maßgefertigte Lösungen für kurvige und enge Treppenhäuser sowie Plattformlifte und Aufzüge für Rollstuhlnutzer.

Partnerangebot von HIRO. Angaben zum Zuschuss ohne Gewähr — die Bewilligung erfolgt im Einzelfall durch die zuständige Pflegekasse.