Nach dem Krankenhaus
Versorgungslücken nach einer Entlassung überbrücken und die nächsten Schritte in Ruhe organisieren.
Suchen Sie nach Ort oder Postleitzahl, vergleichen Sie passende Einrichtungen und senden Sie Ihre Anfrage kostenlos. Der Kurzzeitpflege-Filter bleibt dabei automatisch gesetzt.
Kurzzeitpflege suchen
Ort, Postleitzahl oder Standort
Kapazitäten können sich kurzfristig ändern. HeimWahl fragt deshalb auf Wunsch direkt bei passenden Einrichtungen an.
Schnelle Übergangslösung
Versorgungslücken nach einer Entlassung überbrücken und die nächsten Schritte in Ruhe organisieren.
Eine befristete stationäre Versorgung nutzen, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend ausfällt.
Zeit gewinnen, während parallel eine langfristig passende Einrichtung gesucht wird.
Leistungen 2026
bis zu 3.539 €
Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2 bis 5. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten können zusätzlich anfallen.
Quelle: BundesgesundheitsministeriumKurzzeitpflege erklärt
Geben Sie bei HeimWahl Ihre Stadt oder Postleitzahl ein oder verwenden Sie Ihren Standort. Die Suche zeigt Einrichtungen, die Kurzzeitpflege anbieten. Da sich Kapazitäten kurzfristig ändern, sollten Sie mehrere passende Einrichtungen direkt anfragen.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können Kurzzeitpflege als Leistung der Pflegeversicherung nutzen. Bei Pflegegrad 1 kann unter anderem der Entlastungsbetrag eingesetzt werden. In bestimmten Situationen ist Kurzzeitpflege außerdem über die gesetzliche Krankenversicherung möglich.
Für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege steht 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Für Kurzzeitpflege allein beträgt der Leistungsbetrag bis zu 1.854 Euro; nicht verbrauchtes gemeinsames Budget kann flexibel eingesetzt werden.
Kurzzeitpflege kann grundsätzlich bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr genutzt werden. Die tatsächlich mögliche Dauer hängt von den Kosten der Einrichtung und dem noch verfügbaren Budget ab.
Typische Situationen sind die Entlassung aus dem Krankenhaus, eine vorübergehende Überlastung der häuslichen Pflege oder die Überbrückung, bis ein dauerhafter Pflegeplatz oder eine Betreuung zu Hause organisiert ist.
Unser Ratgeber erklärt Kosten, Antrag und den Übergang in eine dauerhafte Versorgung.