Kosten und Finanzierung eines Pflegeheims

Die Kosten für ein Pflegeheim können Familien vor große Herausforderungen stellen. Hier erfahren Sie, wie sich die Kosten zusammensetzen, welche Zuschüsse es gibt und welche Fördermöglichkeiten bestehen.

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Die monatlichen Kosten eines Pflegeheims bestehen aus vier Bestandteilen:

Pflegekosten (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, EEE)

Der Anteil, den die Pflegekasse nicht abdeckt. Bundesweit im Schnitt 1.000–1.600 EUR/Monat. Dieser Betrag ist für alle Pflegegrade einer Einrichtung gleich.

Unterkunft und Verpflegung

Miete, Heizung, Reinigung, Mahlzeiten. Typisch: 600–900 EUR/Monat. Wird nicht von der Pflegekasse bezuschusst.

Investitionskosten

Gebäudeunterhalt, Modernisierung. Typisch: 300–600 EUR/Monat. Kann bei Sozialhilfeempfängern vom Träger übernommen werden.

Ausbildungsumlage

Seit 2020 tragen alle Einrichtungen zur Finanzierung der Pflegeausbildung bei. Typisch: 50–150 EUR/Monat.

Rechenbeispiel

Pflegeheim in Köln, Pflegegrad 3:
Pflegekasse zahlt: 1.262 EUR + Leistungszuschlag
Eigenanteil Pflege (EEE): 1.250 EUR
Unterkunft/Verpflegung: 780 EUR
Investitionskosten: 450 EUR
Gesamter Eigenanteil: ca. 2.480 EUR/Monat

Zuschuss der Pflegekasse

Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad einen monatlichen Zuschuss für stationäre Pflege:

PflegegradZuschuss/Monat
Pflegegrad 1125 EUR (Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 2770 EUR
Pflegegrad 31.262 EUR
Pflegegrad 41.775 EUR
Pflegegrad 52.005 EUR

Der Leistungszuschlag (seit 2022)

Zusätzlich zum Pflegekassenzuschuss erhalten Bewohner einen Leistungszuschlag, der den pflegebedingten Eigenanteil reduziert. Er steigt mit der Aufenthaltsdauer:

5 %

1. Jahr

25 %

2. Jahr

45 %

3. Jahr

70 %

Ab 4. Jahr

Beispiel: Bei einem pflegebedingten Eigenanteil von 1.200 EUR reduziert sich dieser im vierten Jahr um 70 %, also auf 360 EUR.

Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe)

Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, können Sie beim örtlichen Sozialamt "Hilfe zur Pflege" nach SGB XII beantragen. Voraussetzungen:

  • Eigenes Vermögen unter dem Schonbetrag (ca. 10.000 EUR für Alleinstehende)
  • Einkommen reicht nach Abzug des Freibetrags nicht für den Eigenanteil
  • Ehepartner hat ebenfalls kein ausreichendes Einkommen/Vermögen

Angehörigen-Entlastungsgesetz (seit 2020)

Kinder werden erst ab einem eigenen Bruttojahreseinkommen von über 100.000 EUR zum Elternunterhalt herangezogen. Für die große Mehrheit der Familien entfällt damit die Unterhaltspflicht.

Weitere Fördermöglichkeiten

  • Entlastungsbetrag: 125 EUR/Monat für alle Pflegegrade. Kann für Betreuungsleistungen, Haushaltshilfe oder Tagespflege genutzt werden.
  • Kurzzeitpflege: 1.774 EUR/Jahr für vorübergehende stationäre Pflege (max. 8 Wochen). Kombinierbar mit Verhinderungspflege.
  • Wohngruppenzuschlag: 214 EUR/Monat für ambulant betreute Wohngruppen.
  • Pflegewohngeld: Einige Bundesländer (z.B. NRW, Schleswig-Holstein) übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Investitionskosten. Antrag beim örtlichen Sozialamt.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim?

Der Eigenanteil variiert je nach Einrichtung und Bundesland. Deutschlandweit liegt der durchschnittliche Eigenanteil bei ca. 2.200 bis 3.500 EUR pro Monat. Er setzt sich zusammen aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten.

Muss ich mein Vermögen für das Pflegeheim aufbrauchen?

Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, springt die Sozialhilfe ein. Seit 2020 werden Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 EUR zum Unterhalt herangezogen (Angehörigen-Entlastungsgesetz). Ein Schonvermögen von ca. 10.000 EUR bleibt unberührt.

Was ist der Leistungszuschlag?

Seit Januar 2022 erhalten Bewohner in stationärer Pflege einen Leistungszuschlag der Pflegekasse, der mit der Aufenthaltsdauer steigt: 5 % im ersten Jahr, 25 % im zweiten Jahr, 45 % im dritten Jahr und 70 % ab dem vierten Jahr. Dieser Zuschlag reduziert den pflegebedingten Eigenanteil.

Kann ich Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kombinieren?

Ja. Sie können nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege (bis zu 1.612 EUR) für Kurzzeitpflege verwenden. So stehen Ihnen bis zu 3.386 EUR pro Jahr für Kurzzeitpflege zur Verfügung.

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