Treppenlift-Zuschuss der Pflegekasse
Bei anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen wie einem Treppenlift. HIRO berät zu Fördermöglichkeiten und übernimmt auf Wunsch die Antragstellung.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI
Ein Treppenlift zählt sozialrechtlich zu den “wohnumfeldverbessernden Maßnahmen”. Ziel des Zuschusses ist es, pflegebedürftigen Menschen ein möglichst selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen und Angehörige bei der Pflege zu entlasten.
Wichtig
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt aktuell bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Leben mehrere pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad im selben Haushalt und profitieren beide von derselben Maßnahme, kann sich der Gesamtzuschuss erhöhen.
Eigenanteil einplanen
So läuft der Antrag ab
- Pflegegrad-Bescheid und häusliche Wohnsituation bereithalten.
- Kostenlose Vor-Ort-Beratung durch einen Anbieter wie HIRO vereinbaren.
- Kostenvoranschlag und Begründung der Maßnahme einholen.
- Antrag bei der Pflegekasse einreichen, bevor der Einbau beauftragt wird.
- Nach Bewilligung Einbau- und Abnahmetermin vereinbaren.
Wichtig: Der Antrag sollte möglichst vor der verbindlichen Beauftragung gestellt werden, da die Pflegekasse sonst die Erforderlichkeit nicht mehr im Vorfeld prüfen kann.
Passgenaue Lösung für jede Treppe
Ob gerade, kurvig oder besonders eng — HIRO plant Schienensysteme individuell nach der jeweiligen Treppenform und bietet neben klassischen Treppenliften auch Plattformlifte und Aufzüge für Rollstuhlnutzer an.

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Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für einen Treppenlift?
Der Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI beträgt aktuell bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im selben Haushalt, kann sich der Gesamtzuschuss erhöhen. Der Zuschuss ist unabhängig von Einkommen und Vermögen.
Deckt der Zuschuss die kompletten Kosten eines Treppenlifts?
In der Regel nicht vollständig — Treppenlifte kosten je nach Treppenform, Länge und Ausstattung häufig mehrere tausend Euro. Der Zuschuss reduziert die Eigenbeteiligung, ersetzt die Kosten aber meist nicht komplett.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Üblicherweise werden ein Nachweis über den anerkannten Pflegegrad, ein Kostenvoranschlag des Anbieters und eine kurze Begründung der Maßnahme benötigt. Die Pflegekasse kann zusätzlich eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst veranlassen.
Was passiert, wenn kein Pflegegrad vorliegt?
Ohne Pflegegrad entfällt der Zuschuss nach § 40 SGB XI. Alternative Förderwege können ein zinsgünstiger KfW-Kredit ("Altersgerecht Umbauen"), Zuschüsse der Rentenversicherung bei Erwerbstätigkeit oder regionale Förderprogramme sein.
Stand: September 2026. Angaben zur Zuschusshöhe ohne Gewähr — maßgeblich sind die Regelungen des § 40 SGB XI sowie die Einzelfallentscheidung der zuständigen Pflegekasse.