Stationäre Pflege

BELLINI Senioren-Residenz Dorsten

Halterner Straße 69, 46284 Dorsten, Nordrhein-Westfalen

Eckdaten

Einrichtungsart

Stationäre Pflege

Platzzahl

3 Plätze

Freie Plätze

Verfügbarkeit anfragen

Über die Einrichtung

BELLINI Senioren-Residenz Dorsten ist eine Pflegeeinrichtung in Dorsten. Insgesamt stehen 5 Pflegeplätze zur Verfügung, davon 5 für Langzeitpflege. Ansprechpartner: Dennis Sokolowski. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Einrichtung.

Qualität & Bewertungen

3.5

Google Bewertung

22 Bewertungen

Standort

Halterner Straße 69

46284 Dorsten

Nordrhein-Westfalen

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Bewertungen(5)

Peter

4.0

Neu und modern

Conny S

2.0

Wir haben die Einrichtung gewählt, weil sie neu war, wurden aber teilweise sehr häufig enttäuscht. Essen teilweise nicht genießbar, keine Warmhaltewagen, daher teilweise kalt. Das Leitbild der Einrichtung wird leider nicht umgesetzt, wir würden nie wieder jemanden dort unterbringen. Die Pflege ist teilweise sehr überlastet, somit passieren auch Fehler. Bedanken möchte ich mich bei den Mitarbeitern, die ihren Job mit Herz und Bedacht machen, ich denke, diejenigen, die gemeint sind, fühlen sich auch angesprochen.

Helmut Arndt

5.0

Kann einige Berwertungen nicht nachvollziehen. Pfleger und Plegerrinnen alle sehr nett. Vielleicht haben ja einige in 5Sternehotels gelebt.Auch der Chef ist OK.Auch das Essen ist gut.

Lars Dahlhaus

4.0

Optisch macht die Einrichtung einen guten Eindruck, - bew. Zimmer wirken ausreichend groß und bequem, - Lage der Einrichtung: zu Fuß zu erreichen!

Mike Neuschulz

5.0

Dank unüberprüfter Googlerezensionen ist die Aussagekraft der Bewertungen relativ. Dazu die kommentarlosen Bewertungen vermutlich ehemaliger Mitarbeiter nun ja, jeder soll sich doch bitte seinen Eindruck verschaffen. Ein persönliches Gespräch steht allen Interessierten jederzeit offen. Es ist eine Pflegeeinrichtung und kein Hotel, das sollte allen klar sein. Alles wird zu 100% transparent erklärt und offengelegt, man kann sich alles vorher anschauen und entscheidet selber, ob ein Angehöriger in die Obhut gegeben werden soll oder nicht . Es gibt von der Pflegekasse vorgeschriebene Vergütungssätze und der Differenzbetrag muss wie überall anders auch finanziert werden, auch dazu werden alle Möglichkeiten erörtert.