Recht und Gesetze rund um Pflegeheime
Die stationäre Pflege wird durch verschiedene Gesetze auf Bundes- und Landesebene geregelt. Dieser Überblick hilft Ihnen, Ihre Rechte zu kennen und die Qualität von Einrichtungen einzuordnen.
SGB XI — Soziale Pflegeversicherung
Das Elfte Sozialgesetzbuch ist das zentrale Bundesgesetz für die Pflege. Es regelt:
- Pflegegrade und Begutachtung (§§ 14–18): Definition der fünf Pflegegrade und des Begutachtungsverfahrens durch den MD.
- Leistungen der Pflegekasse (§§ 36–45): Pflegegeld, Pflegesachleistungen, stationäre Leistungen, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege.
- Qualitätssicherung (§§ 112–115): Pflicht zu regelmäßigen Qualitätsprüfungen und Transparenz der Ergebnisse.
- Pflegevertrag (§ 75): Rahmenverträge zwischen Pflegekassen und Einrichtungen über Leistungen und Vergütung.
Pflegestärkungsgesetze (PSG I–III)
Zwischen 2015 und 2017 traten drei Pflegestärkungsgesetze in Kraft. Die wichtigste Änderung: Pflegestufen (0–3) wurden durch Pflegegrade (1–5) ersetzt. Demenzerkrankte erhalten seitdem erstmals vollwertige Leistungen.
SGB XII — Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege)
Wenn die Pflegekasse und die eigenen Mittel nicht ausreichen, greift die Sozialhilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch. Die "Hilfe zur Pflege" (§§ 61–66 SGB XII) übernimmt den Differenzbetrag zwischen dem Eigenanteil und dem verfügbaren Einkommen/Vermögen.
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) werden Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen von über 100.000 EUR zum Elternunterhalt herangezogen.
Landesheimgesetze — WTG NRW und andere
Jedes Bundesland hat eigene Heimgesetze, die die Qualität stationärer Pflegeeinrichtungen regeln. In Nordrhein-Westfalen ist dies das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG). Andere Bundesländer haben vergleichbare Gesetze (z.B. PfleWoqG in Bayern, LWTG in Rheinland-Pfalz). Diese stellen hohe Anforderungen an:
Personalausstattung
Mindestfachkraftquote von 50 %. Einrichtungen müssen ausreichend qualifiziertes Personal vorhalten.
Räumliche Standards
Mindestgröße für Einzelzimmer (mind. 12 m2), barrierefreie Gestaltung, ausreichende Gemeinschaftsräume.
Transparenz
Einrichtungen müssen über Leistungen, Preise und Qualitätsprüfergebnisse informieren.
Bewohnerbeirat
In jeder Einrichtung muss ein Bewohnerbeirat oder ein Fürsprecher gewählt werden.
Heimaufsicht
Die Kreise und kreisfreien Städte prüfen regelmäßig die Einhaltung der Vorgaben (WTG-Behörde).
WBVG — Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
Das WBVG regelt den Vertrag zwischen Bewohner und Einrichtung (Heimvertrag). Wichtige Punkte:
- Transparenz: Alle Leistungen und Kosten müssen vor Vertragsabschluss schriftlich dargelegt werden (§ 3).
- Kündigung durch Bewohner: Jederzeit möglich, Frist: 2 Wochen zum Monatsende (§ 11).
- Kündigung durch Einrichtung: Nur bei wichtigem Grund (z. B. Zahlungsverzug > 2 Monate, schwere Störung). Muss schriftlich begründet werden.
- Preiserhöhungen: Nur zulässig, wenn sachlich gerechtfertigt, und müssen 4 Wochen vorher angekündigt werden (§ 9).
- Abwesenheit: Bei Krankenhausaufenthalt oder Urlaub dürfen Unterkunftskosten nur anteilig berechnet werden.
Wichtig
Lassen Sie den Heimvertrag vor Unterschrift prüfen. Verbraucherzentralen bieten eine kostenlose oder kostengünstige Beratung. Achten Sie darauf, dass keine unzulässigen Klauseln enthalten sind (z. B. Pauschalzuschläge ohne konkrete Gegenleistung).
DSGVO und Gesundheitsdaten
Bei der Suche nach einem Pflegeheim werden sensible Gesundheitsdaten verarbeitet (Pflegegrad, Diagnosen, besondere Bedürfnisse). Die DSGVO schützt diese Daten besonders:
- Artikel 9 DSGVO: Gesundheitsdaten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung verarbeitet werden.
- Zweckbindung: Daten dürfen nur für den konkreten Zweck (Pflegeplatzsuche) verwendet werden.
- Datensparsamkeit: Es dürfen nur die tatsächlich erforderlichen Daten erhoben werden.
- Recht auf Löschung: Sie können jederzeit die Löschung Ihrer Daten verlangen.
Auf HeimWahl
Wir behandeln Ihre Gesundheitsdaten mit höchster Sorgfalt. Bei jeder Anfrage holen wir Ihre ausdrückliche DSGVO-Einwilligung ein. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Qualitätsprüfung und MDK
Der Medizinische Dienst (MD) prüft stationäre Pflegeeinrichtungen regelmäßig (in der Regel jährlich). Seit Oktober 2019 gilt ein neues Prüfverfahren:
- Stichprobenartige Prüfung einzelner Bewohner (mind. 9 Personen)
- Bewertung der individuellen Versorgungsqualität
- Gespräche mit Bewohnern und Angehörigen
- Prüfung der internen Qualitätsindikatoren (halbjährlich von den Einrichtungen gemeldet)
Die Ergebnisse werden veröffentlicht und können auf HeimWahl eingesehen werden.
Häufig gestellte Fragen
Welches Gesetz regelt die Pflegeversicherung?
Die soziale Pflegeversicherung ist im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt. Es definiert die Pflegegrade, Leistungsansprüche und Qualitätsprüfungen.
Was regeln die Landesheimgesetze?
Jedes Bundesland hat eigene Heimgesetze (z.B. WTG in NRW, PfleWoqG in Bayern). Diese regeln die Qualitätsanforderungen, Personalstandards und Bewohnerrechte in stationären Pflegeeinrichtungen.
Kann ich den Heimvertrag kündigen?
Ja. Der Bewohner kann den Heimvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen (WBVG § 11). Die Einrichtung kann nur aus wichtigem Grund kündigen, etwa bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten.
Welche Rechte haben Bewohner im Pflegeheim?
Bewohner haben u. a. das Recht auf Selbstbestimmung, Privatsphäre, freie Arztwahl, Besuch zu jeder Zeit, Einsicht in die Pflegedokumentation und Mitbestimmung über den Bewohnerbeirat.
Geprüfte Einrichtungen finden
Vergleichen Sie Pflegeheime mit MDK-Bewertungen und echten Erfahrungsberichten.
Pflegeheime suchen