Pflegegrade 1 bis 5 erklärt

Seit 2017 ersetzen Pflegegrade die früheren Pflegestufen. Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt — und damit auch, wie hoch Ihr Eigenanteil im Pflegeheim ausfällt.

Das Begutachtungsverfahren (NBA)

Der Medizinische Dienst (MD, früher MDK) prüft die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in sechs Lebensbereichen. Jeder Bereich wird mit Punkten bewertet:

1. Mobilität

10 %

Aufstehen, Treppensteigen, Fortbewegen

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

15 %*

Orientierung, Gedächtnis, Entscheidungen treffen

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

15 %*

Nächtliche Unruhe, Aggression, Wahnvorstellungen

4. Selbstversorgung

40 %

Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang

5. Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen

20 %

Medikamente, Arztbesuche, Verbandswechsel

6. Gestaltung des Alltagslebens

15 %

Tagesablauf planen, soziale Kontakte, Beschäftigung

* Aus den Modulen 2 und 3 zählt nur der höhere Wert (zusammen 15 %).

Übersicht: Pflegegrade im Detail

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit

Punktebereich

12,5 bis unter 27 Punkte

Zuschuss stationäre Pflege

125 EUR Entlastungsbetrag (kein Zuschuss zur stationären Pflege)

Typische Situation

Leichte Einschränkungen bei der Körperpflege oder Mobilität. Person ist weitgehend selbstständig.

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit

Punktebereich

27 bis unter 47,5 Punkte

Zuschuss stationäre Pflege

770 EUR / Monat

Typische Situation

Regelmäßige Hilfe bei Körperpflege, An-/Auskleiden, Nahrungsaufnahme nötig. Beginnende Demenz.

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit

Punktebereich

47,5 bis unter 70 Punkte

Zuschuss stationäre Pflege

1.262 EUR / Monat

Typische Situation

Umfassende Hilfe bei Alltagsverrichtungen. Fortgeschrittene Demenz oder körperliche Einschränkungen.

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit

Punktebereich

70 bis unter 90 Punkte

Zuschuss stationäre Pflege

1.775 EUR / Monat

Typische Situation

Person ist in den meisten Lebensbereichen auf Hilfe angewiesen. Schwere Demenz oder Bettlägerigkeit.

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die Versorgung

Punktebereich

90 bis 100 Punkte

Zuschuss stationäre Pflege

2.005 EUR / Monat

Typische Situation

Vollständige Abhängigkeit. Besondere pflegerische Anforderungen, z. B. Beatmung, Wachkoma.

Höhergruppierung beantragen

Verschlechtert sich der Zustand, können Sie eine Höherstufung beantragen. Dokumentieren Sie Veränderungen (z. B. Stürze, Verschlechterung der Orientierung) und legen Sie diese dem Antrag bei. Ein ärztliches Attest unterstützt Ihre Argumentation.

Tipp

Führen Sie ein Pflegetagebuch über mindestens zwei Wochen, in dem Sie alle Hilfeleistungen notieren. Das hilft dem Gutachter bei der Neubewertung.

Häufig gestellte Fragen

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse (Krankenkasse). Diese beauftragt den MDK mit der Begutachtung. Der Gutachter besucht die pflegebedürftige Person und bewertet die Selbstständigkeit in sechs Bereichen.

Wie lange dauert die Einstufung?

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Bei Krankenhausaufenthalt oder ambulanter Palliativversorgung gilt eine verkürzte Frist von einer Woche.

Kann ich gegen die Einstufung Widerspruch einlegen?

Ja. Sie haben einen Monat nach Erhalt des Bescheids Zeit für einen schriftlichen Widerspruch bei der Pflegekasse. Fügen Sie ein ärztliches Attest bei, das den höheren Pflegebedarf belegt.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad und Pflegestufe?

Pflegestufen (0–3) wurden 2017 durch Pflegegrade (1–5) abgelöst. Das neue System berücksichtigt neben körperlichen auch kognitive und psychische Einschränkungen und bietet damit eine gerechtere Einstufung.

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